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Eine Reparaturbestätigung dient Ihnen gegenüber der Versicherung des Unfall Verursachers als Nachweis der von Ihnen in Auftrag gegebenen oder in eigen Regie durchgeführten Reparatur. Darin wird bescheinigt, dass die sogenannte Wiederherstellung (also die Reparatur) Ihres Fahrzeuges in Eigen Regie oder in einer der Fachwerkstatt (Freie Kfz-Werkstatt oder eine Hersteller Vertragswerkstatt) sach- und fachgerecht erfolgt ist. Die Dauer der Reparatur muss darin dokumentiert sein. Diesen Zeitnachweis benötigen Sie, wenn Sie einen Schadensersatzanspruch auf die Ausfallzeit durchsetzen möchten. Im Falle eines unverschuldeten Haftpflichtschadens kann die Versicherung des Schädigers die Kosten für die Reparaturbestätigung tragen. Ihnen steht es frei, den dafür notwendigen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu wählen.
Bei einer fiktiven Schadenabwicklung ist meist die ausstehende Regulierung des Nutzungsausfalls oder ein teilregulierter Schaden und damit eine noch ausstehende Abschlusszahlung von der Versicherung des Unfallgegners zu bekommen.
Ohne den Nachweis einer Reparatur rechnen die meisten Versicherungen Schadenfälle vor allem bei älteren Fahrzeugen oder größeren Schäden zunächst häufig auf Basis eines prozentualen Abschlags ab.
Eine Reparaturbestätigung ist auch im Hinblick auf eine Eintragung im Hinweis- und Informationssystems (HIS) der Versicherungswirtschaft vorteilhaft. In dieser Datenbank werden sehr oft ein fiktiv abgerechneter Schadenfall eingetragen in dieser "Datenbank der Versicherungen" und ein Eintrag auf dieser "schwarzen Liste der Versicherer" könnte es Schwierigkeiten bei der Regulierung von Folgeschäden geben.
Es gibt verschiedene Arten den Nutzungsausfall und evtl. einbehaltene Zahlungen wieder zu erlagen.
Benötigen Sie eine Reparturbestätigung vom KFZ-Sachverständigen oder KFZ-Gutachter für die versicherung des Schädigers? Dann nehmen Sie direkt per Telefon oder WhatsApp Kontakt zu mir uns auf unter 01577-8811736.
Als KFZ Sachverständiger & KFZ-Gutachter für Motorräder bin ich für meine Kunden überwiegend in Südbayern aktiv, im Postleitzahlengebiet 8, von Eichstätt und Ingolstadt im Norden bis nach Bad Tölz, Berchtesgaden und Garmisch. Selbstverständlich wird Ihr Fahrzeug auch in Ihrer Garage in München, am Starnberger See oder direkt am Unfallort innerhalb meines Einsatzgebiets begutachtet zur Reparturbestätigung.
Schadengutachten, Unfallgutachten, Wertgutachten und Oldtimergutachten für Ihr Motorrad in Südbayern - jetzt Termin vereinbaren! Ihr KFZ-Sachverständiger und Motorrad Gutachter Christian Voye: 01577-8811736.