Ja, es gibt Bauteile, welche repariert werden können. Sicherheitsrelevante Bauteile wie:
Carbon Felgen, Carbon Lenker, Carbon Sattelstützen, Carbon Vorbauten und eine Carbon-Vorderradgabel werden von uns nicht als Reparatur in das Gutachten geschrieben. Dies ist in der Reparatur nicht Wirtschaftlich und die Sicherheit hat immer Vorrang.
Natürlich prüfen wir bei der Erstellung des Gutachtens, ob eine Reparatur seitens des Fahrrad-Herstellers freigegeben ist.
Rahmenrohre:
Es ist in der Regel möglich, fast alles zu reparieren, sei es durch Gewaltbruch, Chainsuck oder Längsquetschung. Dies ist meistens wirtschaftlich, wir prüfen vorab, ob der Hersteller des Fahrrades, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad eine Reparatur inkl. Lackierung freigibt.
Ausfallende:
Ein übersehener Felsen oder ein Bordstein führen oft zu einem Schaden am Ausfallende. Hier erleidet dann oft die Schaltauge-Aufnahme einen Schaden inkl. dem Schaltautomaten. Durch solch einen Unfall kann sogar das Gewinde der Steckachse vollständig zerbrechen. In den meisten Fällen ist der Schaden wiederherstellbar, sofern der Hersteller die Reparatur des Rahmens freigegeben hat.
Tretkurbel:
Aufgrund ihrer hohen Belastung können die einlaminierten Gewinde des Pedals auf Dauer oder durch einen fetten Aufsetzer des Pedals lösen. Schade! Schäden an Carbon-Kurbeln erfordern eine umfassende Reparatur, daher ist ein Ersatz fast immer günstiger. Manche Situationen erlauben jedoch eine Wiederverklebung.