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Lassen Sie ihr Fahrradgutachten vom einem zertifizierten unabhängigen Fahrrad-Sachverständigen erstellen.

Ihr Fahrrad-Sachverständiger für Bayern – München, Pfaffenhofen, Freising, Unterschleißheim und Dachau

Es ist wichtig, dass nach einem Unfall mit dem Fahrrad, E-Bike, Lastenrad oder Pedelec der entstandene Schaden von einem neutralen und unabhängigen Fahrrad-Sachverständigen gewissenhaft untersucht, dokumentiert und begutachtet wird. Denn viele Fahrräder übersteigen teilweise den Wert eines kleinen gebrauchten PKW.

Als Fahrrad-Gutachter übernehme ich gerne die Erstellung von Schadengutachten, Unfallgutachten oder Beweissicherungsgutachten für Ihr Zweirad. Wenn Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen wollen, können Sie mich jederzeit kontaktieren. Ein kurzer Anruf reicht und ich berate Sie schnell, unverbindlich und objektiv. Oder Sie senden mir eine Whatsapp- oder SMS-Nachricht, damit ich Sie zeitnah zurückrufen kann. Meine Nummer lautet: 01577-8811736.

Wieso benötige ich ein Gutachten für mein Fahrrad?

Es hat den Zweck Ihre Rechtsansprüche gegenüber dem Schädiger oder dessen Versicherung geltend machen und eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung erhalten zu können, ist es notwendig, ein professionelles Schadengutachten von einem Sachverständigen erstellen zu lassen. Dieses Gutachten dient dazu, den tatsächlichen Schadenumfang festzustellen und Beweise zu sichern. Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt dabei keine merkantile Wertminderung.

Wer übernimmt die Kosten für ein Fahrradgutachten?

Grundsätzlich trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten, die für die Abwicklung des Schadens erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Kosten für ein Schadengutachten des beschädigten Fahrzeuges und auch die Kosten für einen Rechtsbeistand. Ausgenommen sind Bagatellschäden.

Falls Sie noch nicht sicher sind, wer Schuld am Unfall trägt, oder es sich um eine Unfallflucht handelt, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst bei einem Anwalt für Verkehrsrecht zu beraten. Wenn Sie dann ein Gutachten bei einem unabhängigen Sachverständigen erstellen lassen, wollen wir vorab klären, ob und in welcher Höhe ich eine Pauschale erheben werde, damit Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

Wenn Sie eine Teilschuld bekommen:

Hier kommt es auf die sogenannten Quotenbildung an, je nach dem ob Sie 50/50 oder eine andere Quote zahlt die Versicherung jeweils nur die Summe wie angeben. Das heißt das Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssten. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht klärt Sie hierzu gerne auf.

Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben:

‍Bei einem Kaskoschaden sind die Ersatzleistungen für Ihr Fahrrad individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB), sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. In Ihren Versicherungsunterlagen ist ersichtlich ob Sie die freie Sachverständigenwahl haben oder nicht. Damit eine Abwicklung schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall zeitnah melden.

Wie teuer ist ein Fahrradgutachten?

Es hängt davon ab, welche Art von Fahrrad Gutachten Sie benötigen. Die Kosten können je nach Art des Gutachtens, dem Expertenwissen und den Anforderungen variieren. In der Regel kostet ein einfaches Fahrrad Gutachten ca 350 Euro. Ein aufwendigeres Fahrrad-Gutachten kann je nach Leistungen und Analysen schon mal mehrere Tausend Euro kosten. Im Haftpflichtschadenfall trägt die Versicherung des Verursachers die Kosten.

Was ist ein Fahrrad-Schadengutachten?

Ein Fahrrad-Schadengutachten dient zunächst der Beweissicherung für Sie als Geschädigte/r. Es werden die Daten zum E-Bike, Pedelec oder Fahrrad und der Zustand dokumentiert. Nach Hersteller-vorgaben werden die Reparaturwege eingehalten und die Reparaturkosten hierzu kalkuliert. Hierzu sind wir im engen Kontakt mit den Herstellern und Ihrem Händler.

Schadengutachten werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt. Auf Grundlage der jeweiligen Haftpflicht rechts oder den Kaskobedingungen ermittelte ich alle zur Beweissicherung und für eine Schadenregulierung erforderlichen Angaben. Sie dienen zur Klärung von Sachverhalten und Sicherung von Ihren Ansprüchen.

Meine Schadengutachten sind Prozess- und Verkehrstauglich. Sie enthalten alle notwendigen Angaben welche in einem Gutachten aufgeführt sein müssen. 

Wurde Ihr Fahrrad in einem Verkehrsunfall nicht aus eigenem Verschulden beschädigt, benötigen Sie ein Unfallgutachten, um den Schaden von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen. Als Fahrrad-Sachverständiger erstelle ich Ihnen ein entsprechendes Gutachten.

Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Volksmund sagt vor dem Schaden ist nach dem Schaden. Im Haftpflichtschadenfall reguliert die Versicherung des Schädigers den entstandenen Schaden. Im Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
Voraussetzung für ein Schadengutachten ist, dass die Schadenshöhe über der Bagetellschadensgrenze liegt welche je nach Region ab 500 Euro inkl. MwSt. beträgt. Wenn Sie unsicher sind, ob der entstandene Schaden unter dieser Summe liegt, können Sie uns im Vorfeld Bilder vom Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike per Whatsapp zukommen lassen. Anhand der Fotos können wir schnell einschätzen, ob ein Schadensgutachten überhaupt Sinn ergibt oder nicht, dies klären wir mit ihnen am Telefon. Gerne begutachten wir den Schaden mit Ihnen gemeinsam und beraten Sie gerne an Ort und Stelle.


Der Kaskoschaden

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB) Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, diese sind im Vertragswerk der Abgeschlossenen Police. Diese sind streng zu trennen von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). Die meisten Versicherungsnehmer/innen haben eine Selbstbeteiligung zu tragen, welche bei Vertragsbeginn vereinbart wurde.

Ich bin als Fahrrad-Sachverständiger auf Unfallgutachten sowie Schadensgutachten spezialisiert.

Sie erreichen mich direkt unter 01577-8811736.

Diese Leistungen erhalten Sie von mir als Fahrrad - Sachverständiger:

Sollten Sie nach einem Unfall Hilfe benötigen, sind wir als unabhängiger qualifizierter Sachverständiger Ihr Ansprechpartner. Wir erstellen ein akkurates und unabhängiges Gutachten für Ihr Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec, Lastenfahrrad oder E-Bike. Dabei berücksichtige ich jeweils die aktuelle Rechtsprechung und kalkuliere die Reparatur bzw. Wiederherstellkosten sowie den theoretischen Wiederbeschaffungswert.

Es ist mein Anliegen, Ihnen dabei zu helfen, Ihren entstandenen Sachschaden an Ihrem Zweirad erstattet zu bekommen. Aus diesem Grund übermitteln wir das Gutachten auf Wunsch an die Versicherung des Unfallgegners oder an einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Für Ihren Fall stehen wir Ihnen als unabhängige Fahrrad-Gutachter zur Seite und erstellen ein umfassendes Gutachten zur Schadenhöhe. Dieses dauert in der Regel bis zu 5 Arbeitstagen. Machen Sie sich keine Sorgen um die Kosten des Gutachtens – diese gehören zum Schaden und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.

Lassen Sie sich nicht auf eine pauschale Summe ein, sondern holen Sie sich Ihre Ansprüche. Wir helfen Ihnen dabei.

Wer erstellt ein Fahrrad-Gutachten?

Wir in unserem Sachverständigenbüro. Vertrauen Sie bitte auf unsere expertise bei Fahrrädern, nicht jeder Gutachter kann auch ein Fahrradgutachten erstellen. Wir sind regelmäßig auf Weiterbildungen zum Thema Fahrräder.

Ihr professioneller Partner für unabhängige Gutachten im Bereich KFZ , Motorrad, E-Bikes, Oldtimer und Caravaning.


KFZ Sachverständigenbüro Voye UG (haftungsbeschränkt)