Nach einem Unfall mit einem PKW ist es selbstverständlich einen KFZ-Sachverständigen zu beauftragen. Aber bei einem Fahrrad? Sie kennen am besten den Wert Ihres Fahrrades. Viele Fahrräder übersteigen teilweise den Wert eines kleinen gebrauchten PKW's.
Daher ist es wichtig, dass der entstandene Sachschaden am beschädigten Fahrrad, E-Bike, Lastenrad oder Pedelec gewissenhaft und von einem unabhängigen Fahrrad-Sachverständigen dokumentiert wird.
Als unabhängiger Fahrrad-Gutachter erstelle ich Schadengutachten bzw. Unfallgutachten oder auch Beweissicherungsgutachten für Ihr Zweirad. Mit einem Anruf kann ich Sie schnell, unverbindlich und objektiv beraten. Zögern Sie nicht und profitieren Sie von meiner Erfahrung.
Gerne rufen wir Sie auch zurück bitte senden Sie uns hierzu einfach eine Whatsapp oder SMS Nachricht und wir rufen Sie Zeitnahe zurück. Sie erreichen uns unter Tel: 01577-8811736.
Um Ihre Rechtsansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Versicherung geltend machen zu können, und eine schnelle unkomplizierte Schadenregulierung zu erhalten benötigen Sie ein professionelles Schadengutachten.
Grundsätzlich dienen Schadengutachten zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen. Zudem dienen die von einem Sachverständigen erstellten Gutachten der Feststellung des tatsächlichen Schadenumfanges nach einem Schadenereigniss sowie der Beweissicherung. Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt z.B. keine merkantile Wertminderung.
Bei einem Haftpflichtschaden trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für ein Schadengutachten Ihres beschädigten Fahrzeuges auch die Kosten Ihres Rechtsbeistandes sind teilweise abgedeckt. Eine Ausnahme ist der Bagatellschaden.
Sie kennen die Schuldfrage noch nicht, eventuell tragen Sie eine Teilschuld beim Unfall. War es eine Unfallflucht und der Verursacher hat Sie auf Ihrem Schaden sitzen lassen? Sie möchten sich erst Informieren oder bei Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen? Wenn Sie nun ein Schadengutachten oder ein Unfallgutachten bei einem Fahrrad-Sachverständigen beauftragen bleiben Sie eventuell auf den Kosten für die Erstellung des Gutachtens sitzen.
Um dies zu vermeiden, werden wir vorab mit Ihnen klären, ob und in welcher höhe ich eine Pauschale erheben werde.
Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben:
Bei einem Kaskoschaden sind die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB), sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. In Ihren Versicherungsunterlagen ist ersichtlich ob Sie die freie Sachverständigenwahl haben oder nicht. Damit eine Abwicklung schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall zeitnah melden.
Wenn Sie eine Teilschuld bekommen:
Hier kommt es auf die sogenannten Quotenbildung an, je nach dem ob Sie 50/50 oder eine andere Quote zahlt die Versicherung jeweils nur die Summe wie angeben. Das heißt das Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssten. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht klärt Sie hierzu gerne auf.
Ein Fahrrad-Schadengutachten dient zunächst der Beweissicherung für Sie als Geschädigte/r. Es werden die Daten zum E-Bike, Pedelec oder Fahrrad und der Zustand dokumentiert. Nach Herstellervorgaben werden die Reparaturwege eingehalten und die Reparaturkosten hierzu kalkuliert. Hierzu sind wir im engen Kontakt mit den Herstellern und Ihrem Händler.
Schadengutachten werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt. Auf Grundlage der jeweiligen Haftpflichtrechts oder der Kaskobedingungen ermittelte ich alle zur Beweissicherung und für eine Schadenregulierung erforderlichen Angaben. Sie dienen zur Klärung von Sachverhalten und Sicherung von Ihren Ansprüchen.
Meine Schadengutachten sind Prozess- und Verkehrstauglich. Sie enthalten alle notwendigen Angaben welche in einem Gutachten aufgeführt sein müssen. Eine Auflistung finden Sie direkt unter diesem Absatz.
Nach einem Unfall beauftragen Sie bitte einen unabhängigen qualifizierten Sachverständigen, als Fahrrad-Gutachter können wir Ihnen weiterhelfen und ein unabhängiges Gutachten für Sie erstellen.
Nach Ihrer Beauftragung erstellen wir Ihr Unfallschadengutachten für Ihr Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec, Lastenfahrrad oder E-Bike.
Eine umfangreiche Hilfe und Betreuung ist für mich selbstverständlich. Denn es gibt keine Schäden die Pauschal sind, jeder Schaden ist einzigartig. Ich helfe Ihnen, damit Sie Ihren entstandenen Sachschaden an Ihrem Zweirad erstattet bekommen.
Meine Gutachten zur Schadenhöhe basieren jeweils auf aktueller Rechtsprechung. Die Übermittlung des Gutachtens an die Versicherung des Unfallgegners kann auf Wunsch auch nach der Erstellung des Gutachtens zur Schadenhöhe durch uns erfolgen oder wir senden das Gutachten zu einem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Ich errechne eine mögliche Wertminderung und kalkuliere die Reparatur bzw. Wiederherstellkosten sowie den theoretischen Wiederbeschaffungswert.
Warten Sie nicht, bis die Versicherung Ihnen einen eigenen Gutachter senden möchte oder Sie mit einer pauschalen Summe – sichern Sie sich Ihre Ansprüche. Die Kosten für ein unabhängiges Fahrrad-Gutachten gehören zum Schaden und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.
Um Ihnen eine Übersicht zu gewähren was in einem Schadengutachten steht gibt es hierzu eine kleine Auflistung:
Erläuterungen zum:
Wurde Ihr Fahrrad in einem Verkehrsunfall nicht aus eigenem Verschulden beschädigt, benötigen Sie ein Unfallgutachten, um den Schaden von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen. Als Fahrrad-Sachverständiger erstelle ich Ihnen ein entsprechendes Gutachten.
Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Volksmund sagt vor dem Schaden ist nach dem Schaden. Im Haftpflichtschadenfall reguliert die Versicherung des Schädigers den entstandenen Schaden. Im Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
Voraussetzung für ein Schadengutachten ist, dass die Schadenshöhe über der Bagetellschadensgrenze liegt welche je nach Region ab 500 Euro inkl. MwSt. beträgt. Wenn Sie unsicher sind, ob der entstandene Schaden unter dieser Summe liegt, können Sie uns im Vorfeld Bilder vom Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike per Whatsapp zukommen lassen. Anhand der Fotos können wir schnell einschätzen, ob ein Schadensgutachten überhaupt Sinn ergibt oder nicht, dies klären wir mit ihnen am Telefon. Gerne begutachten wir den Schaden mit Ihnen gemeinsam und beraten Sie gerne an Ort und Stelle.
Der Kaskoschaden
Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB) Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, diese sind im Vertragswerk der Abgeschlossenen Police. Diese sind streng zu trennen von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). Die meisten Versicherungsnehmer/innen haben eine Selbstbeteiligung zu tragen, welche bei Vertragsbeginn vereinbart wurde.
Ich bin als Fahrrad-Sachverständiger auf Unfallgutachten sowie Schadensgutachten spezialisiert.
Sie erreichen mich direkt unter 01577-8811736.