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FAQ Wissenswertes nach einem Unfall

Was können Sie erledigen, bevor der Kfz-Sachverständige kommt?

ich bitte Sie Ihr Fahrzeug weder zu reinigen noch zu verändern. Es soll unverändert sein, da ich als KFZ Sachverständiger auch die plausibilität sowie die Kausalität feststellen werde. Des Weiteren können Sie den Fahrzeugschein, das Anschreiben der Gegnerischen Versicherung und falls vorhanden den Unfallbericht bereitlegen und/oder eine Kopie für mich anfertigen oder mir vorab senden. Falls Sie Fragen haben scheuen Sie sich nicht das KFZ Sachverständigenbüro Voye anzurufen unter 01577-8811736. Ich berate Sie mit Fach- und Sachkunde.

Wissenswertes Begriffserkläungen in Gutachten

Der Anspruchsberechtigte eines Fahrzeugs ist der Fahrzeugeigentümer. Der im Fahrzeugschein eingetragene Halter oder Versicherungsnehmer ist nicht immer der Eigentümer. Als Nachweis gelten der Kaufvertrag und der Fahrzeugbrief. 
Bei finanzierten Fahrzeugen ist die Darlehen gebende Bank Sicherungseigentümer und somit anspruchsberechtigt. Bei geleasten Fahrzeugen ist der Leasinggeber der Eigentümer und somit anspruchsberechtigt. 
Um im Schadensfall die Instandsetzung im eigenen Namen geltend machen zu können und um im Streitfall eine Aktivlegitimation vorlegen zu können, muss eine Freigabe beim jeweiligen Fahrzeug-Eigentümer eingeholt werden. 

Es ist ein Haftpflichtschaden, wenn Sie in Verbindung mit einem Verkehrsunfall der Geschädigte sind oder Ihr Fahrzeug mutwillig beschädigt wurde. 

Bezeichnet eine rechtsichere, neutrale und unabhängige Dokumentation zur Ermittlung der Schadenshöhe bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall. Dieses Gutachten beinhaltet u.a. die folgenden Informationen: 

  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
  • Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
  • Reparaturdauer
  • Mietwagenklasse oder die Nutzungsausfallentschädigung
  • die Dauer des Nutzungsausfalls 
  • die Wertminderung  und Wiederbeschaffungsdauer 
  • den Restwert des Fahrzeugs

Die Kosten dafür werden von der gegnerischen Versicherung getragen.

Dieser ist für eine vorläufige Einschätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten, ohne dabei die Wertminderung und den Nutzungsausfall des Fahrzeugs unter Betracht zu ziehen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber zunächst selbst, kann sich diese aber in der Regel bei einer tatsächlichen Reparatur-Abrechnung von der Kfz-Werkstatt anrechnen lassen. Rufen Sie und im Zweifel an. Wir beraten Sie gerne. 

Dieser ist abhängig von mehreren Faktoren. Das Fahrzeugmodell, das Fahrzeugalter, die Laufleistung, Besitzverhältnisse und die Ausstattung sind ausschlaggebenden Größen. Der regionale Markt muss dabei jedoch berücksichtigt werden, denn nach dem richtet sich letztendlich der Wiederbeschaffungswert. 

Die Reparaturkosten stellen eine Einschätzung der gesamten Instandsetzungskosten dar. Sie beinhalten die Kosten für Arbeitslöhne, Lackierkosten und Nebenkosten sowie die benötigten Ersatzteile, welche für eine fachgerechte Instandsetzung benötigt werden. 

Das wieder reparierte Fahrzeug gilt selbst nach einer fachgerechten Instandsetzung als „Unfallfahrzeug“ und weist beim Verkauf meistens einen geringeren Wert auf, als ein Fahrzeug ohne Unfallschaden. Die Wertminderung gilt als finanzieller Ausgleich.

Ist die voraussichtliche Reparaturdauer einer sach- und fachgerechten Instandsetzung, ohne unvorhersehbaren Verzögerungen. Die Reparaturdauer dient als Grundlage für den Nutzungsausfall bzw. der Mietwagendauer.

Die voraussichtliche Dauer für den Erwerb eines Ersatzfahrzeugs am regionalen Markt. Die Wiederbeschaffungsdauer wird erst im Gutachten ausgewiesen, wenn das verunfallte Fahrzeug veräußert werden soll oder ein Totalschaden vorliegt. 

Der Marktwert ist der innerhalb einer vertretbaren Zeitspanne erzielbare Preis bei einem privaten Verkauf des Oldtimers. Die Grundlage für die Ermittlung des Marktpreises ist eine detaillierte Marktrecherche. Die Preise für Oldtimer schwanken nicht nur je nach Zustand des Fahrzeugs, sondern hängen entscheidend auch von der Nachfrage ab. Diese wiederum wird von gerade herrschenden Trends und Moden beeinflusst. Der Markt für Oldtimer ist in ständigem Wandel begriffen und deshalb ist ein Oldtimer-Wertgutachten keineswegs unbegrenzt gültig, auch wenn am Fahrzeug selbst keine Änderungen festzustellen sind. Die Preise können sich aufwärts genauso wie abwärts bewegen, während Ihr Oldtimer einfach gut gewartet in der Garage steht.

Dem Geschädigten obliegt eine Schadenminderungspflicht. Eine Notreparatur minimiert die Dauer der Ausfallzeit. Notreparaturen werden in der Regel durchgeführt, wenn die Beschaffung von Ersatzteilen oder die Wartezeit bis zur Reparatur außergewöhnlich viel Zeit in Anspruch nehmen würde.

Diese Sonderregelung ermöglicht Ihnen die Reparartur auch, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert überschreiten. Da es hier besondere voraussetzungen gibt sollten Sie in diesem Fall unbedingt einen Anwalt für Verkehrrecht mit hinzuziehen.

Die Reparaturbestätigung dient für Sie als Nachweis einer Sach- und fachgerechten Instandsetzung Ihres Fahrzeugs. Diese schützt den Fahrzeugbesitzer außerdem vor Schwierigkeiten in Verbindung mit künftigen Unfällen, insbesondere dann, wenn dieselbe Schadensstelle erneut betroffen wäre.

Ist der Wert, den das verunfallte Fahrzeug im nicht reparierten Zustand aufweist. Die Ermittlung erfolgt mittels Angebote des regionalen Marktes und auch einer Restwertbörse und stellt eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Ermittlung dar.

Fragen die mich in meinem Berufsleben durch meine Kunden begleiten

Sie können gerne mit mir direkt in Kontakt treten und ich werde natürlich auch Ihre Fragen beantworten. Dennoch würde es mich freuen, wenn Sie hier eventuell schon Antworten  zu konkreten Fragen in Bezug auf Unfallgutachten, Wertgutachten und Fahrzeugbewertungen finden. Zu rechtlichen Angelegenheiten nach einem Autounfall dürfen wir Ihnen leider keine Auskunft geben aber ich kann Ihnen nahe legen sich eine Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht zu suchen, welche Sie in der Schadenregulierung unterstützt.

Liegt der Schaden über der Bagetellgrenze (aktuell 750€ inkl. MwSt.), trägt die versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens.

Die Abtretungserklärung erleichtert sowohl dem Kfz-Sachverständigen als auch Ihnen als Geschädigte Person die Schadenregulierung. Mit der Unterschrift erlauben Sie mir als Ihr KFZ Sachverständiger und  KFZ Gutachter, die Kosten für meine Dienstleistung direkt bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Damit müssen Sie nicht in Vorkasse treten. Die Abtretungserklärung erlaubt mir auch noch eventuelle Zusatzdienstleistungen die ich zur Schadenfeststellung benötige in Ihrem Namen zu beauftragen.

Das können Sie und dürfen Sie auch. Es sollte auch in Ihrem Interesse sein. Ihr Gutachter und Sie tragen auch zur Schadenminderungspflicht bei. Dazu sind Sie und ich als KFZ-Sachverständiger angehalten. Trotzdem wird Ihr Fahrzeug Fach-und Sachgerecht repariert. Nach einem fremdverschuldeten Unfall entsteht für Sie ein Schadensersatzanspruch gegenüber Ihrem Unfallgegner besser gesagt gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers. Das kann auch die Privathaftpflicht sein. Sie haben zudem das recht einen Fachanwalt zu beauftragen. Wir möchten Sie bitten dies zu tun, denn sonst bleiben Sie auf der Bürokratie und evtl. Kürzungen seitens der Versicherung sitzen.

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung nicht nur die Kosten für das Kfz Gutachten, sondern auch für einen Rechtsanwalt – dafür benötigen Sie keine Rechtsschutzversicherung und müssen auch nicht in Vorkasse gehen.

Da diese Kosten bis zu einem gewissen Punkt von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Unsere Erfahrung zeigt das Sie nur Vorteile haben, wenn Sie bei jedem unverschuldeten Unfall einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragen.

Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen eine Anwaltskanzlei, die auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und mit der wir als Kfz Gutachter schon seit langer Zeit erfolgreich zusammenarbeiten.

Mein persönlicher Rat an Sie:

Nach einem unverschuldeten Unfallschaden kommt es oftmals dazu, dass Versicherer Kürzungen vornehmen. Um von Anfang an Ihre komplette Entschädigung zu bekommen, sollten Sie immer selbst einen unabhängigen Gutachter sowie einen Rechtsanwalt beauftragen. So stellen Sie sicher, dass Sie das erhalten, was Ihnen zusteht und dass Sie durch den Schaden keinen finanziellen Nachteil erleiden.

Das kommt darauf an wie groß der Schaden am Fahrzeug ist. Ihr Fahrzeug wird je nach Sachverhalt am Unfallort, bei ihnen Zuhause oder auch in einer Werkstatt Ihrer wahl begutachtet. Kosten für die Anfahrt oder das Gutachten entstehen Ihnen bei eindeutiger Schuldfrage nicht. Diese muss im Falle eines unverschuldeten Unfalls die gegnerische Versicherung übernehmen.

Als die geschädigte Partei haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden von der Versicherung  des Unfallverursachers getragen. Lassen Sie sich am Telefon nicht überreden, beharren Sie auf Ihr recht auf die Wahl eines eigenen freien unabhängigen Sachverständigen, ohne eine Werkstattbindung. Falls Sie das Angebot doch annehmen, müssen Sie falls Sie mit dem Gutachten nicht einverstanden sind die Kosten für ein Gutachten eines anderen Gutachters erst mal selbst tragen.

Daher beauftragen Sie lieber gleich einen unabhängigen zertifizierten KFZ Gutachter. 

Denn eine Karosseriewerkstatt repariert Ihr beschädigtes Fahrzeug. Das diese sich auch mit Gutachten und deren Aufbau und aktuellen Rechtsprechung auskennen ist fragwürdig. In der Schadenregulierung stehen Ihnen mehr Entschädigungsleistungen zu als "nur" die Instandsetzungskosten für Ihr Fahrzeug. Ich bestimme zahlreiche Faktoren, die sich für die Erstattung der Reparatur und letztendlich die Regulierung Ihres Schadens im Schadensfall erleichtern. 

Kann ich die Schadensumme aus dem Gutachten auch auszahlen lassen? Ja das können Sie man spricht hier von der sogenannten fiktiven Abrechnung, es gibt allerdings einen Sonderfall. Die so genannte 130% regel, wenn diese angewendet wird kann die Schadensumme nicht ausgezahlt werden. Ob Sie Ihren Schadenersatzanspruch in Netto für eine Reparatur verwenden oder nicht, ist ganz allein Ihre Entscheidung. Wir beraten Sie gerne.

Ab einer Schadenshöhe von 750 Euro ist die Schadenshöhe außerhalb der Bagatellschadensgrenze. Die Versicherung des Unfallverursachers muss für die Kosten für einen Sachverständigen bzw. ein Kfz Gutachten in München aufkommen – unterhalb dieser Bagatellschadensgrenze kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein. Ich empfehle ein Kurzgutachten erstellen zu lassen. Ist die Bagatellschadensgrenze überschritten sollten Sie immer das Kfz Gutachten dem Kostenvoranschlag vorziehen: Dieser enthält keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall und auch keine rechtssichere Dokumentation des Schadens.

Ein Schadengutachten besteht aus einer einleitenden Zusammenfassung, genaue Datums-, Zeit- und Ortsangaben zum Unfall und der Besichtigung, eine genaue Fahrzeugbeschreibung, Schadenhergang und Prüfung, die Kalkulation, die Schaden- und Reparaturwegbeschreibung, die Reparaturwürdigkeit, den Wiederbeschaffungswert auf das Schadendatum, eventuelle Abzüge, Notreparatur, ggf. Umbaukosten, Mietwagenkosten / Tag, Nutzungsausfallentschädung / Tag, eine genaue Fotodokumentation und vieles mehr. Letztendlich erhalten ISe ein Dokument mit ca. 30 Seiten.

Sie dürfen Ihr Fahrzeug grundsätzlich in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Nur Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit auch die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. Die Versicherung kann Ihnen eine Werkstatt vorschlagen aber nur Sie entscheiden wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen werden.

Ihr professioneller Partner für unabhängige Gutachten im Bereich KFZ , Motorrad, E-Bikes, Oldtimer und Caravaning.


KFZ Sachverständigenbüro Voye UG (haftungsbeschränkt)