Häufige Fragen an den Kfz-Sachverständigen
Kurz und verständlich erklärt: Was nach einem Unfall auf Sie zukommt und wie ich Ihnen als unabhängiger Kfz-Sachverständiger helfe.
Nach einem Unfall tauchen oft dieselben Fragen auf: Wer zahlt den Gutachter? Reicht ein Kostenvoranschlag? Was steht mir eigentlich zu? Hier finden Sie Antworten aus meiner täglichen Arbeit im nördlichen Oberbayern. Wo es mehr zu sagen gibt, verweise ich auf ausführliche Ratgeberseiten.
Termin meist am selben Tag
Besichtigung auch abends und samstags
Freie Gutachterwahl
Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite
Unabhängig & zertifiziert
An keine Versicherung und keine Werkstatt gebunden
Bosch CDR Analyst
Unfalldatenspeicher sicher auslesen und auswerten
Themen im Überblick
Unfall & Versicherung
Wer zahlt, was steht mir zu?
Gutachterkosten, Totalschaden, Wertminderung, Nutzungsausfall und was tun, wenn die Versicherung kürzt.
Ihr Gutachten bei mir
Vom Anruf bis zum Gutachten
Termin, Ort der Besichtigung, benötigte Unterlagen und welche Fahrzeuge ich begutachte.
Unfalldaten (EDR)
Was die Blackbox verrät
Welche Daten gespeichert werden, ob Ihr Auto einen EDR hat und wie das Auslesen abläuft.
Unfall, Versicherung und Schadenregulierung
Zuerst die Unfallstelle absichern und Verletzte versorgen. Danach Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren, Zeugen festhalten und Fotos von Fahrzeugen, Endstellungen und Umgebung machen. Ein Schuldanerkenntnis sollten Sie vor Ort nicht unterschreiben. Eine ausführliche Checkliste finden Sie im Ratgeber Unfall – was tun als Geschädigter?
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, gehören die Gutachterkosten zum Schaden und werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen. Bei einer Mithaftung wird in der Regel nur der Anteil ersetzt, der der Haftungsquote entspricht. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, läuft die Regulierung über Ihre Kaskoversicherung, die meist selbst einen Sachverständigen bestimmt.
Nein. Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie als Geschädigter einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Ein Gutachter, den die Versicherung des Unfallgegners vorschlägt, arbeitet in deren Auftrag. Ein eigener Sachverständiger dokumentiert den Schaden dagegen in Ihrem Interesse.
Bei kleinen Kratzern oder Dellen genügt häufig ein Kostenvoranschlag. Die Rechtsprechung zieht die sogenannte Bagatellgrenze meist bei rund 750 bis 1.000 Euro. Liegt der Schaden darüber oder sind Folgeschäden an Achsen, Sensoren oder Hochvoltbauteilen nicht auszuschließen, ist ein Gutachten die sicherere Wahl. Mehr dazu: Kostenvoranschlag oder Gutachten? und Bagatellschaden.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur teurer wäre als der Wiederbeschaffungswert. Ersetzt wird dann grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, den das Unfallfahrzeug noch erzielt. Liegen die Reparaturkosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, kann eine fachgerechte Reparatur trotzdem erstattet werden, wenn Sie das Fahrzeug weiter nutzen. Mehr zum Restwert nach einem Unfall.
Ja. Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten, die Mehrwertsteuer wird nur bei tatsächlicher Reparatur erstattet. Ob sich das für Sie rechnet, hängt vom Fahrzeug und Ihren Plänen ab. Details in den Ratgebern Fiktive Abrechnung und Unfallschaden auszahlen lassen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem Alter, Laufleistung, Zustand und Art des Schadens. Starre Grenzen, ab denen eine Wertminderung ausgeschlossen ist, gibt es nicht. Ob und in welcher Höhe ein Minderwert entsteht, bewerte ich im Gutachten. Hintergründe im Ratgeber Wertminderung.
Sie können für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung entweder einen gleichwertigen Mietwagen nehmen oder auf ein Ersatzfahrzeug verzichten und Nutzungsausfall verlangen. Beides zusammen gibt es nicht. Der Nutzungsausfall ist ein fester Tagessatz, der sich nach der Fahrzeugklasse richtet. Die angemessene Ausfalldauer steht im Gutachten. Mehr dazu: Nutzungsausfall nach Unfall.
Versicherer lassen Gutachten häufig durch Prüfdienstleister nachrechnen und kürzen etwa Stundensätze, Ersatzteilaufschläge oder Verbringungskosten. Nicht jede Kürzung ist berechtigt. Bei jüngeren oder nachweislich markengepflegten Fahrzeugen dürfen Sie zum Beispiel oft mit den Sätzen einer Markenwerkstatt abrechnen. Ich nehme zu Prüfberichten Stellung. Bei strittigen Fällen ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner.
Meistens ja. Auch bei einer Haftungsquote haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens im Umfang der Quote, also etwa zur Hälfte bei 50 zu 50. Grundlage dafür ist eine nachvollziehbare Schadenhöhe. Die Gutachterkosten werden in der Regel ebenfalls anteilig erstattet. Bei einer Vollkasko kann sich zusätzlich eine Kombination aus Haftpflicht- und Kaskoabrechnung lohnen.
Frühere Schäden beeinflussen den Fahrzeugwert und müssen vom neuen Schaden sauber abgegrenzt werden. Ein reparierter Vorschaden ist unproblematisch, wenn er belegt ist. Ein unreparierter Altschaden im selben Bereich kann dagegen die Ersatzleistung mindern. Halten Sie Rechnungen früherer Reparaturen deshalb bereit. Mehr dazu unter Vorschaden und Altschaden.
HIS steht für Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Versicherer melden dort unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge, etwa nach einem Totalschaden oder bei fiktiver Abrechnung höherer Schäden. So lässt sich später erkennen, ob ein Schaden bereits reguliert wurde. Welche Daten über Sie oder Ihr Fahrzeug gespeichert sind, können Sie per Selbstauskunft beim Betreiber kostenlos erfragen.
Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch äußere Ereignisse wie Diebstahl, Hagel, Sturm, Glasbruch oder Wildunfall. Die Vollkasko greift zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus. Welche Leistungen genau versichert sind, regelt Ihr Vertrag.
So läuft Ihr Gutachten beim Sachverständigenbüro Voye
In den meisten Fällen noch am selben Tag. Die Besichtigung ist auch abends und samstags möglich, damit Sie sich für den Termin nicht extra freinehmen müssen.
Ich komme zu Ihnen, zum Beispiel nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder in die Werkstatt. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, besichtige ich es auch beim Abschleppdienst. Mein Büro sitzt in Jetzendorf. Unterwegs bin ich unter anderem in Pfaffenhofen, Ingolstadt, Schrobenhausen, Dachau und Freising. Alle Orte finden Sie unter Einsatzgebiet.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Daten des Unfallgegners und, falls vorhanden, die Schadennummer der Versicherung
- Eigene Fotos vom Unfallort
- Eine Unfallskizze, zum Beispiel online erstellt mit der Unfallskizze der Unfallzeitung
- Serviceheft oder digitale Wartungsnachweise
- Rechnungen zu früheren Reparaturen
Fehlt etwas, ist das kein Grund, den Termin zu verschieben. Unterlagen können Sie auch nachreichen.
Neben Pkw aller Marken begutachte ich Motorräder, Roller, Fahrräder und E-Bikes sowie Wohnmobile und Wohnwagen. Dazu kommen Elektro- und Hybridfahrzeuge und Oldtimer. Einen Überblick gibt die Seite Leistungen.
Das entscheiden Sie. Das Gutachten ist nicht an eine bestimmte Werkstatt gebunden. Sie können Ihre Vertrauenswerkstatt beauftragen oder den Schaden fiktiv abrechnen.
Ja. Ich bin an keine Versicherung und keine Werkstatt gebunden. Als Kfz-Meister und zertifizierter Kfz-Sachverständiger kenne ich die Reparaturpraxis aus erster Hand. Die Kalkulation erstelle ich mit den branchenüblichen Systemen, deren Ergebnisse auch Versicherer verwenden.
Unfalldatenspeicher (EDR) und digitale Fahrzeugdaten
Immer dann, wenn der Unfallhergang strittig ist: Wie schnell war das Fahrzeug? Wurde gebremst? War der Gurt angelegt? Die Daten aus dem Event Data Recorder liefern objektive Messwerte aus den Sekunden vor und während des Aufpralls. Mehr dazu auf der Seite EDR Daten auslesen.
Sehr wahrscheinlich. In der EU ist der EDR seit Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und seit Juli 2024 für alle neu zugelassenen Pkw vorgeschrieben. Viele ältere Modelle speichern ebenfalls Crashdaten im Airbagsteuergerät. Ob sich Ihr Fahrzeug auslesen lässt, prüfe ich vorab anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN).
Nein. Der Unfalldatenspeicher sichert nur ein kurzes Zeitfenster rund um ein Auslöseereignis, zum Beispiel Geschwindigkeit, Pedalstellungen und Gurtstatus. Ton, Video oder GPS-Positionen gehören nicht zu den EDR-Daten.
Nein. Ich lese die Daten mit dem Bosch CDR-System ausschließlich lesend aus. Die Originaldatei wird unverändert gesichert und dokumentiert, damit die Auswertung später auch für Versicherung, Anwalt oder Gericht nachvollziehbar bleibt.
In vielen Fällen ja. Ist das Bordnetz beschädigt, kann das Airbagsteuergerät häufig direkt angeschlossen und ausgelesen werden. Wichtig ist, dass das Fahrzeug nicht vorschnell verwertet wird. Melden Sie sich deshalb möglichst früh.
Ja. Bei Tesla werden Unfalldaten anders gespeichert und abgerufen als bei vielen anderen Herstellern. Wie das abläuft, erkläre ich auf der Seite Tesla Unfalldaten auslesen.
Noch Fragen offen?
Jeder Schaden ist anders. Wenn Sie unsicher sind, wie es weitergeht, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Ein Besichtigungstermin ist meist noch am selben Tag möglich, auch abends und samstags.
Hinweis: Die Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.