Was bedeutet „fiktive Abrechnung“?
Auszahlung statt Werkstatt – das steckt hinter der fiktiven Abrechnung
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht Geschädigten in Deutschland ein Wahlrecht zu: Sie dürfen selbst entscheiden, ob sie den Schaden reparieren lassen oder sich die kalkulierten Kosten direkt auszahlen lassen. Letzteres nennt sich fiktive Abrechnung.
Sie verzichten dabei auf die tatsächliche Reparatur in einer Werkstatt – und erhalten die Netto-Reparaturkosten auf Grundlage eines Kfz-Gutachtens ausgezahlt. Die Entscheidung, wie Sie mit dem Geld umgehen, liegt bei Ihnen: Reparatur in Eigenregie, Weiterverkauf oder zweckfremde Verwendung.
Ihre Rechte als Geschädigter
Sie entscheiden – nicht die Versicherung
Laut § 249 BGB haben Sie als Geschädigter das Recht, selbst zu entscheiden, ob Sie eine Reparatur durchführen oder das Geld auszahlen lassen möchten. Die Versicherung darf Sie nicht zwingen, in eine bestimmte Werkstatt zu fahren.
Ein belastbares, neutrales Schadengutachten ist hierbei entscheidend – genau das erstellt KFZ Gutachter Voye für Sie. Wir setzen uns unabhängig von der Versicherung für Ihre Interessen ein.
Wann ist die fiktive Abrechnung sinnvoll?
In diesen Fällen kann es sich besonders auszahlen
Eine fiktive Abrechnung eignet sich insbesondere in folgenden Fällen:
- Das Fahrzeug hat einen geringeren Restwert und eine Reparatur ist unwirtschaftlich
- Der Schaden betrifft keine sicherheitsrelevanten Fahrzeugteile
- Sie planen die Reparatur in Eigenleistung oder kennen eine günstigere Werkstatt
- Sie möchten das Fahrzeug verkaufen und nicht instand setzen
- Sie benötigen schnelle Liquidität nach dem Unfall
Hinweis: Bei einem weiteren Unfall kann es komplizierter werden, den neuen Schaden geltend zu machen – also vorher gut abwägen.
Voraussetzungen für die fiktive Abrechnung
Es handelt sich um einen Haftpflichtfall (der Unfallgegner ist schuld)
Ein qualifiziertes Kfz-Gutachten liegt vor
Es wurde noch keine Reparatur beauftragt oder durchgeführt
Es liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden mit Ersatzpflicht vor
Die Zahlung wird gegenüber der Versicherung klar als fiktiv abgerechnet
Ablauf der fiktiven Abrechnung
Schritt für Schritt
- Kontaktaufnahme
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp – wir melden uns umgehend zurück. - Begutachtung Ihres Fahrzeugs
Ich besichtige Ihr Fahrzeug nach Terminabsprache, oft kurzfristig – im Haftpflichtfall ohne Zusatzkosten. - Erstellung des Schadengutachtens
Wir dokumentieren den Schaden, kalkulieren die Reparaturkosten und berücksichtigen Wertminderung sowie, soweit zutreffend, Nutzungsausfall. - Einreichen des Gutachtens bei der Versicherung
Sie übermitteln das Gutachten an den Versicherer des Unfallverursachers – gerne helfen wir dabei. - Auszahlung der Schadenssumme
Die Versicherung überweist die ermittelte Summe auf Ihr Konto. Die Reparatur ist optional.
Warum der Gutachter bei der fiktiven Abrechnung so wichtig ist
Das Gutachten ist die Grundlage für die Auszahlung
Bei der fiktiven Abrechnung ist das Gutachten das zentrale Dokument. Es ersetzt die Reparaturrechnung und listet alle relevanten Schadenspositionen auf: Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung etc.
Ein präzises, rechtssicheres Gutachten schützt Sie vor Kürzungen durch die Versicherung und sichert Ihren Anspruch ab.
Verlassen Sie sich auf die Erfahrung von KFZ Gutachter Voye – wir arbeiten unabhängig, schnell und professionell.
Warum der KFZ Gutachter Voye aus der Region Ihr starker Partner ist
Unabhängig. Erfahren. Menschlich.
Wir sind seit vielen Jahren spezialisiert auf Kfz-Schadensgutachten für Geschädigte – und setzen uns kompromisslos für Ihre Ansprüche ein.
In Pfaffenhofen und Ingolstadt, wir sind im Umkreis von 100 km für Sie unterwegs – schnell, flexibel und zuverlässig.
Was wird bei der fiktiven Abrechnung erstattet?
Diese Positionen sind regulär abrechnungsfähig
Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie:
- Netto-Reparaturkosten laut Sachverständigengutachten
- Wertminderung, falls durch den Schaden ein merkantiler Minderwert entstanden ist
- Nutzungsausfallentschädigung bei nachweisbarem Fahrzeugausfall
- Gutachterkosten für das Schadengutachten
- Anwaltskosten, sofern ein Anwalt zur Schadenregulierung beauftragt wurde
Wichtig: Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt – zum Beispiel bei einer Reparatur mit Rechnung.
Was wird nicht erstattet?
Diese Kosten fallen bei fiktiver Abrechnung weg
- Mehrwertsteuer (nur bei tatsächlicher Reparatur)
- Kosten für Arbeiten, die nicht durchgeführt werden
Häufige Fehler vermeiden
So sichern Sie Ihre Ansprüche von Anfang an
Vermeiden Sie diese typischen Stolperfallen:
- Kein unabhängiges Gutachten (nur Kostenvoranschlag)
- Nutzung eines Gutachters der Versicherung
- Fehlende Beweisfotos oder Zeugenaussagen
- Falsche oder unvollständige Angaben
- Zu frühe Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
Beispielrechnung: So viel kann eine fiktive Abrechnung bringen
Beispielrechnung zur Orientierung
Das folgende Beispiel ist frei gewählt und soll zeigen, wie eine fiktive Abrechnung aussehen kann.
Frau L. aus der Region wurde auf dem Weg zur Arbeit in der Nähe des Ostbahnhofs in einen Auffahrunfall verwickelt – der andere Fahrer hatte das Bremsmanöver zu spät bemerkt.
Der Schaden an ihrem Fahrzeug war deutlich sichtbar, aber die Technik blieb unversehrt. Für Frau L. war klar: Eine Reparatur kommt vorerst nicht infrage – sie wollte das Geld lieber für ein neues Fahrrad und eine geplante Reise verwenden.
Sie kontaktierte KFZ Gutachter Voye, der ein Schadengutachten erstellte.
Die gegnerische Versicherung zahlte ihr 3.670 € aus – ohne Reparatur, völlig legal und auf Basis der fiktiven Abrechnung.
| Schadensposition | Betrag (€) |
|---|---|
| Reparaturkosten laut Gutachten (netto) | 3.280 € |
| Merkantile Wertminderung | 390 € |
| Gesamtauszahlung | 3.670 € |
Wichtig: Diese Werte dienen zur Orientierung. Die genaue Schadenssumme hängt immer vom individuellen Fall, Fahrzeugalter und Nutzung ab. Ein Gutachten von KFZ Gutachter Voye schafft hier die nötige Klarheit.
Rechner zur Fiktiven Abrechnung
Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf, damit ich Ihren Schaden professionell beurteilen kann.
Was ist bei einem Totalschaden?
Wann die fiktive Abrechnung nicht mehr greift
Wenn die Reparaturkosten mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dann greift die sogenannte 130%-Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Bei selbst verschuldeten Unfällen im Rahmen der Kaskoversicherung
Wenn das Fahrzeug sicherheitsrelevante Mängel durch den Unfall aufweist
Wenn bereits eine Reparaturrechnung eingereicht wurde
Checkliste für Ihre fiktive Abrechnung
Damit bei der Regulierung nichts schiefläuft
- Unfall dokumentieren
- Keine voreiligen Vereinbarungen treffen
- Gutachter direkt beauftragen (nicht die Versicherung!)
- Alle Belege aufbewahren
- Fristen einhalten (z. B. Veräußerungsfrist)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ihre To-do-Liste für eine erfolgreiche Abrechnung
- Schadenmeldung (ggf. bei der Versicherung)
- Unfallbericht / Polizeibericht
- Fotos vom Schaden & Unfallort
- Gutachten von KFZ Gutachter Voye
- Kontaktdaten von Zeugen & Beteiligten
Fiktive Abrechnung rechtlich abgesichert
Das Wahlrecht zwischen Reparatur und Auszahlung
- Das Wahlrecht zwischen Reparatur und Auszahlung ergibt sich aus § 249 BGB
- Die fiktive Abrechnung ist von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt
Häufige Fragen (FAQ)
Alles, was Sie sonst noch wissen sollten
Ja, auch Bagatellschäden können auszahlt werden – sofern sie im Gutachten dokumentiert sind
Nein. Das liegt ganz bei Ihnen.
Das hängt vom Versicherer ab. Oft vergehen einige Wochen nach dem Einreichen aller Unterlagen.
Nein, bei unverschuldetem Unfall zahlt die Versicherung des Unfallgegners.
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KFZ Gutachter Voye ist Ihr Ansprechpartner für fiktive Abrechnungen in Pfaffenhofen und Ingolstadt und Umgebung.
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