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Unfallgutachten in Pfaffenhofen und Umgebung

TÜV Rheinland zertifizierter Kfz-Sachverständiger

Nach einem unverschuldeten Unfall in Pfaffenhofen an der Ilm, im Landkreis oder in der Region Ingolstadt, Schrobenhausen und Neuburg an der Donau dokumentiere ich den Schaden an Ihrem Fahrzeug persönlich und nachvollziehbar. Das Unfallgutachten ist die technische und wirtschaftliche Grundlage für die Regulierung mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners.

Die Besichtigung findet dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht: bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder auf dem Betriebsgelände. Ist bereits eine Anwaltskanzlei eingebunden, schicke ich das Gutachten nach Absprache direkt dorthin.

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Besichtigung nach Terminvereinbarung.

Besichtigung vor Ort

Zu Hause, in der Werkstatt oder auf dem Betriebsgelände – dort, wo Ihr Fahrzeug steht.

Persönlich begutachtet

Jede Besichtigung und jedes Gutachten übernehme ich selbst.

Unabhängig

An keine Werkstatt gebunden – das Gutachten entsteht in Ihrem Auftrag.

Direkt an die Kanzlei

Auf Wunsch geht das Gutachten nach Absprache direkt an Ihre Anwaltskanzlei.

Was ein Unfallgutachten leistet

Ein Unfallgutachten hält fest, was am Fahrzeug beschädigt ist, wie es fachgerecht repariert wird und welche Kosten und Wertfolgen entstehen. Dabei trenne ich technische Feststellungen klar von Einschätzungen, damit nachvollziehbar bleibt, worauf sich die Zahlen stützen.

Gerade bei modernen Fahrzeugen reicht der Blick auf die sichtbaren Schäden oft nicht aus. Sensoren von Fahrerassistenzsystemen, Halter, Träger oder Leitungen können betroffen sein, ohne dass man es von außen sieht. Wo nötig, benenne ich im Gutachten zusätzlichen Prüfbedarf wie Diagnose, Kalibrierung oder Vermessung.

Unfallgutachten: Ablauf und nächste Schritte

01

Kurzer Kontakt

Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp. Ich stelle nur die Fragen, die für eine erste Einordnung nötig sind. Danach bekommen Sie ein klares Terminfenster.

02

Termin am Fahrzeug

Ich komme zum Fahrzeug und dokumentiere den Schaden systematisch. Dazu gehören Übersichtsaufnahmen, Detailfotos und die Erfassung der Bereiche, die technisch zum Schaden passen. So entsteht eine belastbare Ausgangslage.

03

Gutachten erstellen

Im Anschluss erstelle ich das Unfallgutachten. Es ist so aufgebaut, dass der Schaden nachvollziehbar beschrieben und sauber gegliedert ist.

04

Übergabe und Rückfragen

Sie erhalten das Gutachten als PDF. Auf Wunsch kann der Versand auch an eine von Ihnen benannte Kanzlei erfolgen.

Wenn später Rückfragen kommen, kann ich diese auf Basis der Dokumentation und der klaren Struktur beantworten. Wenn neue Informationen hinzukommen, wird das sauber eingeordnet.

Unfallschaden? Termin vereinbaren – ich komme zu Ihnen.

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Wer trägt die Kosten für das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die erforderlichen Sachverständigenkosten in der Regel zum Schaden, den der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers ersetzt. Voraussetzung ist, dass die Haftung geklärt ist und der Schaden nicht im Bagatellbereich liegt.

Bei einer Mithaftung wird nur ein entsprechender Anteil übernommen. Wie Ihr Fall liegt, besprechen wir vor der Beauftragung. Rechtliche Fragen zur Haftung klärt im Zweifel eine Anwaltskanzlei.

Inhalt eines Unfallgutachtens

  • Fahrzeugdaten, Ausstattung, Laufleistung und Vorschäden
  • Fotodokumentation und Beschreibung des Schadenbilds
  • Reparaturweg und kalkulierte Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert, soweit relevant
  • merkantile Wertminderung, soweit sie anfällt
  • voraussichtliche Reparaturdauer und Nutzungsausfall

Wirtschaftliche Einordnung

Liegen die Reparaturkosten nahe am oder über dem Wiederbeschaffungswert, zeigt das Gutachten die wirtschaftliche Einordnung und damit die Grundlage für die weitere Entscheidung.

Sie sind mit dem Gutachten Ihrer Kaskoversicherung nicht einverstanden?

Wenn Sie das Gefühl haben, dass das Gutachten Ihrer Kaskoversicherung den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht vollständig oder korrekt bewertet, sollten Sie handeln. Oftmals wird der Schaden aus Sicht der Versicherung zu niedrig angesetzt, wodurch Ihnen Nachteile entstehen können. In solchen Fällen haben Sie das Recht, ein unabhängiges Gutachten einzuholen, um Ihre Interessen zu wahren.

Egal, ob es um verdeckte Schäden, Reparaturkosten oder Wertminderung geht – mit einem unabhängigen Gutachten stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche vollständig berücksichtigt werden. Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Expertise von Christian Voye und vereinbaren Sie noch heute einen Termin. So setzen Sie Ihre Rechte bei der Schadensregulierung souverän durch! 

Kontaktieren Sie uns noch heute:

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Welche Unterlagen helfen

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugschlüssel für die Besichtigung
  • Fotos von der Unfallstelle, falls vorhanden
  • Name, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners, gegebenenfalls die Schadennummer
  • Unterlagen zu Vorschäden oder früheren Reparaturen
  • Serviceheft oder Wartungsnachweise, falls vorhanden

Verkehrsunfall in Pfaffenhofen: was ist zu tun?

  1. Unfallstelle absichern und bei Verletzten den Notruf 112 wählen.
  2. Bei Personenschaden, unklarer Lage oder Streit über den Hergang die Polizei rufen.
  3. Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung aller Beteiligten notieren.
  4. Unfallstelle, Fahrzeugpositionen und Schäden fotografieren und Zeugen notieren.
  5. Vor Ort kein Schuldanerkenntnis unterschreiben und den Schaden der eigenen Versicherung melden.
  6. Einen unabhängigen Kfz Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen.

Unfallgutachten vom Kfz-Sachverständigen aus dem Landkreis Pfaffenhofen

Ich bin TÜV Rheinland zertifizierter Kfz Sachverständiger mit Sitz in Jetzendorf. Jede Besichtigung und jedes Gutachten übernehme ich persönlich, und Sie haben vom ersten Anruf bis zur Übergabe denselben Ansprechpartner. Als freier Sachverständiger bin ich an keine Werkstatt gebunden und erstelle das Gutachten in Ihrem Auftrag.

Kontakt

Christian Voye
KFZ Sachverständigenbüro Voye UG
(haftungsbeschränkt)
Mittlere Prielstr. 1b
85305 Jetzendorf

Telefon: +49 (0) 1577 8811736
E-Mail: info@gutachter-voye.de

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Kontaktformular

Foto vom Fahrzeugschein (JPG oder PNG, max. 8 MB)
Foto vom Schaden (JPG oder PNG, max. 8 MB)
Optional ein zweites Foto vom Schaden
Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall entscheiden Sie selbst, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Ein Gutachter, den die Versicherung des Unfallgegners vorschlägt, arbeitet in deren Auftrag. Beauftragen Sie mich, entsteht das Unfallgutachten in Ihrem Auftrag.

Bei kleinen, eindeutigen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Die Rechtsprechung sieht die Bagatellgrenze meist bei rund 750 bis 1.000 Euro. Liegt der Schaden darüber oder lassen sich verdeckte Schäden nicht ausschließen, ist ein Unfallgutachten die sicherere Grundlage. Im Zweifel klären wir das vor der Beauftragung in einem kurzen Telefonat. Mehr dazu in den Ratgebern Kostenvoranschlag oder Gutachten? und Bagatellschaden.

Neben den Reparaturkosten oder – bei einem Totalschaden – dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert kommen je nach Fall eine merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Abschlepp- und Standkosten sowie die Kosten für Sachverständigen und Anwalt in Betracht. Welche Positionen in Ihrem Fall greifen, ist eine rechtliche Frage. Das Unfallgutachten liefert dafür die technische und wirtschaftliche Grundlage.

Einen Termin für die Besichtigung bekommen Sie in den meisten Fällen noch am selben Tag, auch abends und samstags. Wie lange die Ausarbeitung dauert, hängt vom Umfang des Schadens ab. Ist zusätzlicher Prüfbedarf wie Diagnose, Kalibrierung oder Vermessung nötig, braucht das Gutachten entsprechend länger.

In vielen Fällen ja. Bei einer Mithaftung wird Ihr Schaden anteilig ersetzt, und dafür braucht es eine nachvollziehbar ermittelte Schadenhöhe. Auch die Sachverständigenkosten werden in der Regel im Umfang der Haftungsquote übernommen. Rechtliche Fragen zur Haftung klärt eine Anwaltskanzlei.

Versicherer lassen Gutachten häufig von Prüfdienstleistern nachrechnen und streichen einzelne Positionen. Nicht jede Kürzung ist berechtigt. Ich nehme zu solchen Prüfberichten Stellung und erläutere, worauf sich meine Kalkulation stützt. Bleibt es strittig, ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner.

Ja, das ist die sogenannte fiktive Abrechnung. Grundlage sind die im Unfallgutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie bei einer Reparatur tatsächlich anfällt. Ob das für Sie sinnvoll ist, hängt vom Fahrzeug und von Ihren Plänen ab.

Weitere Antworten finden Sie in den häufigen Fragen.

Ratgeber rund um Unfall und Gutachten

Unfall als Geschädigter: Was tun?

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Wertminderung nach einem Unfall