Was ist ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten ist eine verkürzte Form des Schadengutachtens. Es enthält die Fahrzeugdaten, eine Fotodokumentation, die Beschreibung des Schadens und die kalkulierten Reparaturkosten. Anders als ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt wird es von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt.
Nicht enthalten sind in der Regel Wiederbeschaffungswert, Restwert und eine ausführliche Bewertung der Wertminderung. Deshalb eignet es sich nur für Schäden, bei denen diese Punkte keine Rolle spielen.
Kurzgutachten, Kostenvoranschlag oder vollständiges Gutachten?
- Kostenvoranschlag: von einer Werkstatt erstellt, nennt die voraussichtlichen Reparaturkosten, meist ohne Wertminderung und ohne unabhängige Bewertung.
- Kurzgutachten: vom Sachverständigen erstellt, mit Fotodokumentation und Kalkulation, für kleinere und eindeutige Schäden.
- Vollständiges Gutachten: mit Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfall, für größere oder unklare Schäden.
Stellt sich bei der Besichtigung heraus, dass der Schaden größer ist als gedacht, sage ich Ihnen das, und wir stimmen das weitere Vorgehen ab.
Wer trägt die Kosten für das Kurzgutachten?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die erforderlichen Sachverständigenkosten in der Regel zum Schaden, den der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers ersetzt. Bei sehr kleinen Schäden kann der Versicherer die Kosten eines vollständigen Gutachtens allerdings als nicht erforderlich ablehnen. Wie Ihr Fall liegt, besprechen wir vor der Beauftragung.
Wann ein Kurzgutachten sinnvoll ist
- bei kleineren Blech-, Lack- oder Stoßfängerschäden
- wenn der Schaden klar abgegrenzt ist und keine verdeckten Schäden zu erwarten sind
- wenn Wertminderung oder Totalschaden keine Rolle spielen
- wenn Sie eine unabhängige Dokumentation statt eines Werkstattangebots möchten
Häufige Fragen zum Kurzgutachten
Wie lange dauert ein Kurzgutachten?
Die Besichtigung selbst dauert meist nicht lange. Den Zeitpunkt der Fertigstellung stimme ich bei der Besichtigung mit Ihnen ab.
Kann aus dem Kurzgutachten noch ein vollständiges Gutachten werden?
Ja. Zeigt sich bei der Besichtigung ein größerer Schaden, kann ich stattdessen ein vollständiges Gutachten erstellen. Das besprechen wir vor Ort.
Brauche ich einen Termin vor Ort?
Ja. Auch ein Kurzgutachten erstelle ich nur nach persönlicher Besichtigung des Fahrzeugs.
Kurzgutachten anfragen
Schildern Sie mir kurz, was beschädigt ist und wo Ihr Fahrzeug steht. Gern können Sie vorab Fotos per WhatsApp schicken, damit ich einschätzen kann, ob ein Kurzgutachten ausreicht.
Persönlich vor Ort | TÜV Rheinland zertifiziert | Unabhängige Kalkulation