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Beweissicherung am Fahrzeug in Pfaffenhofen und Umgebung

Wenn über den Zustand eines Fahrzeugs gestritten wird oder absehbar gestritten werden könnte, zählt eine sachliche Dokumentation zum richtigen Zeitpunkt. Das gilt etwa nach dem Gebrauchtwagenkauf, nach einer Reparatur oder vor der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs.

Bei einer Beweissicherung halte ich den Zustand des Fahrzeugs systematisch fest: mit Fotos, Beschreibungen und, wo sinnvoll, mit Messungen. Die Besichtigung erfolgt persönlich vor Ort in Pfaffenhofen an der Ilm, im Landkreis und in der Region Ingolstadt, Schrobenhausen und Neuburg an der Donau.

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Wann eine Beweissicherung sinnvoll ist

  • Gebrauchtwagenkauf: Mängel, die kurz nach dem Kauf auftreten oder beim Kauf nicht erkennbar waren
  • Werkstatt: Zweifel an der Qualität oder dem Umfang einer Reparatur
  • Leasing- und Mietrückgabe: Zustand vor der Übergabe unabhängig festhalten
  • Strittige Vorschäden: Klären, welche Schäden bereits vorhanden waren
  • Vor Veränderungen: bevor ein Fahrzeug repariert, verkauft, verwertet oder zerlegt wird, obwohl noch Fragen offen sind

Geht es um die Zuordnung eines konkreten Schadens zu einem Ereignis, etwa in der Waschanlage, ist das Schadengutachten die passende Grundlage.

Was bei der Beweissicherung dokumentiert wird

  • Fahrzeugidentität mit Fahrgestellnummer und Kilometerstand
  • systematische Fotodokumentation mit Übersichts- und Detailaufnahmen
  • Beschreibung der Befunde, getrennt nach Tatsachen und fachlicher Einschätzung
  • bei Bedarf Messungen, etwa Lackschichtdicke oder Spaltmaße
  • bei Bedarf Auslesen des Fehlerspeichers oder eine Probefahrt
  • Datum, Ort und anwesende Personen

Warum der Zeitpunkt entscheidend ist

Ist ein Fahrzeug erst repariert, zerlegt oder weiterverkauft, lässt sich der ursprüngliche Zustand kaum noch belegen. Eine Beweissicherung sollte deshalb erfolgen, bevor sich am Fahrzeug etwas ändert.

Werden Bauteile ausgebaut, sollten sie aufbewahrt und nicht entsorgt werden. So bleiben sie für eine spätere Prüfung verfügbar.

Privatgutachten und gerichtliches Beweisverfahren

Die Beweissicherung, die Sie bei mir beauftragen, ist ein Privatgutachten. Sie dokumentiert den Zustand sachlich und nachvollziehbar und kann eine wichtige Grundlage für Gespräche mit Verkäufer, Werkstatt oder Versicherung sein.

Wie ein Gericht ein Privatgutachten im Streitfall bewertet, entscheidet das Gericht. Ist ein gerichtliches selbständiges Beweisverfahren geplant, sollte das Vorgehen vorher mit einer Anwaltskanzlei abgestimmt werden.

Wer trägt die Kosten für die Beweissicherung?

Die Kosten trägt zunächst der Auftraggeber. Ob sie später von der Gegenseite erstattet werden, hängt vom Ausgang der Auseinandersetzung ab und ist eine rechtliche Frage. Den Umfang der Beweissicherung und die Kosten besprechen wir vor der Beauftragung.

Häufige Fragen zur Beweissicherung

Muss die Gegenseite beim Termin dabei sein?

Das ist nicht zwingend, aber oft sinnvoll. Wird die Gegenseite eingeladen, kann sie die Feststellungen vor Ort nachvollziehen.

Darf das Fahrzeug nach der Beweissicherung repariert werden?

Grundsätzlich ja. Bei einem laufenden Streit sollten Sie das aber vorher mit Ihrer Anwaltskanzlei abstimmen und ausgebaute Teile aufbewahren.

Wie schnell ist eine Beweissicherung möglich?

Rufen Sie mich an, sobald absehbar ist, dass sich am Fahrzeug etwas ändern soll. Den Termin stimmen wir dann kurzfristig ab.

Beweissicherung anfragen

Schildern Sie mir kurz, worum es geht, welches Fahrzeug betroffen ist und wo es steht. Dann besprechen wir den sinnvollen Umfang der Dokumentation.

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