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Kaskoschaden Gutachten in Pfaffenhofen und Umgebung

Tritt Ihre eigene Kaskoversicherung für einen Schaden ein, etwa nach einem Wildunfall, Hagel, Sturm, Glasbruch, Vandalismus oder einem selbst verursachten Unfall, richtet sich die Regulierung nach Ihrem Versicherungsvertrag. Anders als beim unverschuldeten Haftpflichtschaden bestimmt in der Kasko meist der Versicherer das weitere Vorgehen, auch bei der Begutachtung.

Ich unterstütze Sie mit einer unabhängigen technischen Dokumentation, wenn Ihr Versicherer dem zustimmt, oder mit einer zweiten fachlichen Einschätzung, wenn Sie mit der Bewertung Ihrer Versicherung nicht einverstanden sind. Die Besichtigung erfolgt persönlich vor Ort in Pfaffenhofen an der Ilm, im Landkreis und in der Region Ingolstadt, Schrobenhausen und Neuburg an der Donau.

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Teilkasko oder Vollkasko: typische Schäden

Teilkasko

  • Zusammenstoß mit Wild oder anderen Tieren, je nach Vertrag
  • Hagel, Sturm und Überschwemmung
  • Glasbruch an Front-, Seiten- oder Heckscheibe
  • Brand sowie Diebstahl von Fahrzeugteilen
  • Tierbiss, zum Beispiel Marderschäden an Leitungen

Vollkasko

  • selbst verursachter Unfall
  • Vandalismus
  • Park- oder Unfallschaden, dessen Verursacher nicht ermittelt werden kann

Welche Schäden im Einzelnen versichert sind, regelt Ihr Vertrag. Nach einem Unfall mit einem anderen Verursacher ist dagegen das Unfallgutachten die passende Grundlage.

Vor der Beauftragung mit dem Versicherer sprechen

In der Kaskoversicherung behält sich der Versicherer in der Regel vor, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen oder den Schaden auf anderem Weg zu prüfen. Die Kosten eines selbst beauftragten Gutachtens werden deshalb nicht automatisch erstattet.

Klären Sie vor der Beauftragung, ob Ihr Versicherer einer unabhängigen Begutachtung zustimmt und die Kosten übernimmt. Gern bespreche ich das vorab mit Ihnen.

Wobei ich Sie beim Kaskoschaden unterstützen kann

  • Dokumentation des Schadenbilds, zum Beispiel Anzahl und Verteilung von Hageldellen oder Spuren eines Wildunfalls
  • Kalkulation der Reparaturkosten
  • Einordnung von Wiederbeschaffungswert und Restwert bei größeren Schäden
  • technische Prüfung eines vorliegenden Versicherergutachtens als zweite Einschätzung
  • fachliche Grundlage für ein Sachverständigenverfahren, sofern Ihr Vertrag dies vorsieht

Was nach einem Kaskoschaden zu tun ist

  1. Den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer melden.
  2. Nach einem Wildunfall die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter verständigen und eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen.
  3. Diebstahl und Vandalismus bei der Polizei anzeigen.
  4. Den Schaden fotografieren und nichts entsorgen, was zur Dokumentation beitragen kann.
  5. Eine Reparatur erst nach Rücksprache mit dem Versicherer beauftragen und eine eventuelle Werkstattbindung beachten.

Nicht einverstanden mit dem Gutachten Ihrer Versicherung?

Kommt der Sachverständige des Versicherers zu Reparaturkosten oder Werten, die Sie nicht nachvollziehen können, kann eine unabhängige zweite Einschätzung helfen. Ich prüfe das vorliegende Gutachten technisch und dokumentiere, wo aus meiner Sicht Abweichungen bestehen.

Die Kosten einer solchen Prüfung tragen Sie in der Regel zunächst selbst. Welche weiteren Schritte möglich sind, etwa ein im Vertrag vorgesehenes Sachverständigenverfahren, hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab.

Häufige Fragen zum Kaskoschaden Gutachten

Wer trägt die Kosten für ein Kaskoschaden Gutachten?

Das hängt von Ihrem Vertrag und der Absprache mit Ihrem Versicherer ab. Anders als beim unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die Kosten eines selbst beauftragten Gutachtens nicht automatisch übernommen.

Ist ein Wildunfall ein Teilkasko- oder ein Vollkaskoschaden?

Der Zusammenstoß mit Wild ist häufig über die Teilkasko versichert. Welche Tierarten und Situationen genau erfasst sind, regelt Ihr Vertrag. Wichtig ist in jedem Fall die Wildunfallbescheinigung.

Kann ich den Kaskoschaden ohne Reparatur abrechnen?

Ob eine Abrechnung ohne Reparatur möglich ist und in welcher Höhe, regeln Ihre Versicherungsbedingungen. Das Gutachten liefert dafür die technische Grundlage.

Kaskoschaden anfragen

Schildern Sie mir kurz, was passiert ist, bei wem Sie versichert sind und wo Ihr Fahrzeug steht. Dann klären wir, ob und in welcher Form eine Begutachtung sinnvoll ist.

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